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Ist eine regelmäßige Wartung verpflichtend?

Ladeeinrichtungen für Elektrofahrzeuge sind turnusmäßig zu prüfen und zu überwachen. Die genauen Inhalte der Prüfungen und die Prüffristen ergeben sich aus den Normen, den Hersteller- und Errichterhinweisen und je nach Aufstellungsort und Nutzungsart auch aus den gesetzlichen Vorgaben (zum Beispiel Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung) sowie den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften DGUV Vorschrift 3.

Die für die Unfallversicherung maßgeblichen Vorschriften der DGUV Vorschrift 3 sehen verbindlich vor, dass mit diesen Aufgaben nur qualifizierte Elektrofachkräfte nach DIN VDE 1000-10 (VDE 1000-10):2009-01 betraut werden dürfen. Stellt diese Fachkraft einen Mangel fest, entspricht die Einrichtung also nicht mehr den technischen Regeln, hat der Betreiber dafür zu sorgen, dass der Mangel unverzüglich behoben wird.