Abrechnung der Ladevorgänge
Zusätzlich zur Betriebsführung übernehmen wir auch gerne die Abrechnung der getätigten Ladevorgänge. Hierbei garantieren wir eine eichrechtskonforme Abrechnung.
Mitarbeiter laden vergünstigt, Kunden gratis und der Privatwagen eines Mitarbeiters? Egal ob Mitarbeiter, eigene Fahrzeuge oder Kunden und Besucher, wir übernehmen die Zuordnung der Ladevorgänge zu den einzelnen Nutzergruppen und rechnen die geladenen Mengen kWh-genau mit den verschiedenen Nutzern ab.
Hierbei übernehmen wir auch die komplette Strombelieferung. Das heißt, der geladene Strom läuft nicht über Ihren hauseigenen Stromtarif, der Zähler wird auf uns angemeldet. So fallen keine Grundgebühren für Sie an und die komplette Abwicklung erledigen wir.
Was bedeutet eichrechtskonform?
Gemäß der in 2019 in Kraft getretenen Richtlinie 2014/94/EU des Europäischen Parlaments müssen die Preise an öffentlichen Ladepunkten gewissen Kriterien entsprechen. In Deutschland bildet das Mess- und Eichgesetz (MessEG) sowie die Preisabgabenverordnung (PAngV) den Rahmen hierfür. Diese sollen sicherstellen, dass die Daten zu geladenem Strom korrekt erfasst und abgerechnet werden. Voraussetzung hierfür ist eine eichrechtskonforme Ladeinfrastruktur.